Gegründet wurde der Schützenverein am 18.01.1991 durch 10 Bürger der Gemeinde Neusorge. Der Verein fördert Satzungsgemäß als Hauptzweck die Freizeitbetätigung im Sportschießen und ist Träger traditioneller Schützengepflogenheiten.
Der Verein steht für alle die sich für den Schießsport interessieren offen. Die Mitgliedschaft begründet sich über einen schriftlichen Aufnahmeantrag (Formblatt) unter Anerkennung der Satzung des Vereines und aller weiteren sich aus dieser Satzung ergebenden Dokumente (Beitragsordnung, Ordnung zur Nutzung der Sportstätten, Geschäftsordnung und Vereinsbeschlüsse).
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vereinsvorstand.
Vom Mittelalter bis noch vor rund 200 Jahren lag die Verteidigung von Ansiedlungen in der Hand von Schützen der verschiedenen Handwerkergilden. Diese haben sich später zu Schützengilden und Schützenvereinen organisiert. In Erinnerung an diese Geschichtliche Entwicklung werden von vielen Schützenvereinen alten Traditionen wie Uniformierung, Schützenfeste und das so genante Königsschießen gepflegt.
Die Traditionspflege ist ein wichtiger Teil des Vereinslebens, sie repräsentiert den Verein nach außen und stellt die Verbindung zur Gemeinde her.
Sportschießen
Um den Mitgliedern eine größtmögliche Auswahl an Schießdisziplinen bieten zu können ist unser Verein Mitglied im BDS.
Die Mitgliedschaft in mindestens einem Dachverband ist Pflicht da der Dachverband dem Sportschützen das Waffenrechtliche Bedürfnis bescheinigt und auch Versicherungstechnische Aufgaben übernimmt . Die Entscheidung welcher Dachverband legt dann gleichzeitig fest nach welcher Sportordnung welche Schießdisziplinen und Wettkämpfe der Schütze später schießen kann.
- Der im Jahre 1991 gegründete Verein führt den Namen “Neusorger Schützenverein e.V.”Der Verein hat seinen Sitz in Neusorge. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weißwasser eingetragen.
- Zweck des Vereins: Die Förderung des Schießsports und die Pflege des Schützenbrauchtums.Der Satzungszweck wird verwirklicht durch regelmäßige Schießwettkämpfe im Verein sowie bei Kreismeisterschaften.
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzunsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Der Verein besteht aus:
a) ordentlichen Mitgliedern
b) Ehrenmitgliedern.
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
- Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. - Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand und wird durch die Mitgliederversammlung bestätigt.
- wegen erheblicher Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen, Beschlüssen oder grober Missachtung von Anordnungen des Vorstandes;
- wegen Nichtnachkommen von Zahlungsverpflichtungen an den Verein;
- wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben, unsportlichen Verhaltens;
- wegen unehrenhafter Haltungen.
- Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom 18. Lebensjahr an.
Jüngere Mitglieder können an Mitgliederversammlungen ohne Stimmrecht teilnehmen. - Mitglieder können vom 18. Lebensjahr an gewählt werden.
- Verweis
- zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb
- Ersatzleistungen für angerichtete Schäden
- Ausschluss aus dem Verein
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand.
- Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
- Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet in jedem Jahr statt, Möglichst im 1. Quartal.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es
a) der Vorstand beschließt oder
b) ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorsitzenden beantragt hat - Die Einladung zu Mitgliederversammlung hat mindestens 10 Tage vorher zu erfolgen.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
- Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit den anwesenden Mitgliedern beschlussfähig ist.
- Beschlüsse sind gültig, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür sind.
- Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer;
- Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern;
- Ernennung von Ehrenmitgliedern;
- Satzungsänderungen;
- Wahl und Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer;
- Festsetzen von Beiträgen und Umlagen;
- Genehmigung des Haushaltsplanes (jährlich);
- Auflösung des Vereins.
- die Durchführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung;
- die Bewilligung von Ausgaben;
- Aufnahme, Ausschluss von Mitgliedern;
- Erlassen und Ändern von Ordnungen;
- den Verein nach außen zu vertreten.
Die Einladung hat per Einschreiben zu erfolgen.
- der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von drei Vierteln aller seiner Mitglieder beschlossen hat, oder
- von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wird.
1. Vorsitzender | Bernd Pohl | |
2. Vorsitzender | Schneider, Gerd | |
Schatzmeister | ||
Waffenwart | Börstler, Henry | |
Sport | ||
Finanzordung des Neusorger Schützenverein e.V.
- Aufnahmegebühr 100,00€
Mitgliedsbeitrag pro Jahr
- pro Mitglied 150,00€
Im Mitgliedsbeitrag enthaltene Umlagen
- Beitrag für Dachverband BDS
- Schießplatznutzung Steinbach
Leistungen des Vereins an die Mitglieder
Erstattung der Startgebühren bei der Teilnahme an delegierten Wettkämpfen in Absprache mit dem Vorsitzenden bzw. Sportorganisator. Erstattung von Fahrkosten bei Einsatz als Schiessleiter und für Fahrten zu Anlässen bei denen der Verein offiziell repräsentiert wird. (Schützenfeste, Umzüge). Fahrtkosten werden mit 0,10€/km erstattet.
Beitragszahlung
Zu zahlende Beitäge werden vom Schatzmeister per Rechnung erhoben und sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist auf das angegebene Vereinskonto zu überweisen. Mitglieder, die als Neuzugänge im laufenden Jahr aufgenommen werden, haben unabhängig vom Eintrittsdatum, die Aufnahmegebühr in voller Höhe und den Jahresbeitrag anteilig halbjährig zu entrichten.
beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung von Beiträgen oder Umlagen.
Mitglieder die Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können per Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Arbeitsstunden
Jedes ordentliche Mitglied hat 15 Stunden an gemeinnütziger Arbeit an den Verein zu leisten. Bei Nichtleistung sind für jede Fehlstunde 7,00€ an die Vereinskasse zu entrichten.
Der hat jedem Mitglied die Ableistung seiner Arbeitsstunden zu ermöglichen. Die zu leistenden Arbeitsstunden sind mit dem Verantwortlichen abzustimmen und abzurechnen. Schließleiterstnden werden als Arbeitsstunden angerechnet.
Vorstandsmitglieder
Vorstandsmitglieder sind von Pflichtarbeitsstunden befreit. Sie leisten ihren Anteil an gemeinnütziger Arbeit in Form von Vorstandsarbeit entsprechend ihrer Wahlfunktion.
Als Ausgleich für Mehrbelastungen zahlen Vorstandsmitglieder einen um 50% ermäßigten Jahresbeitrag.